Impressum:
HUNDEGLÜCK ZILLERTAL
+ 43 660 38 93 555
info@hundeglueck-zillertal.com
www.hundeglück-zillertal.com
Hollenzen 76
6290 Mayrhofen
Österreich
IBAN: AT52 3627 4000 0031 1845
BIC: RZTIAT22274
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
1. Anwendungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Hundeglück Zillertal, geführt von Anna Troppmair, Hollenzen 76, 6290 Mayrhofen und dem Dienstleistungsempfänger (Kunde). Diese beziehen sich auf sämtliche Angebote und Veranstaltungen, für die sich Hundeglück Zillertal, Anna Troppmair, verantwortlich zeichnet.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Dienstleistungsempfängers haben keine Geltung.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Es gelten die bei der Reservierung jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von .
2. Reservierung / Anmeldung
Die Reservierung seitens des Leistungsempfängers kann nur in Textform (unter der Nummer 0660 38 93 555 per SMS/WhatsApp oder per E-Mail info@hundeglueck-zillertal.com) mit vollständiger Angabe des Namens des Hundebesitzers und dessen Adresse und Telefonnummer, sowie vollständigen Angaben über den zu betreuenden Hund erfolgen. Verbindlich wird die Reservierung erst nach der Leistung der Anzahlung mittels Onlineüberweisung.
Nachdem die Anzahlung eingegangen ist, erhaltet der Leistungsempfänger eine Reservierungsbestätigung in Textform (E-Mail) von , Anna Troppmair. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich , Anna Troppmair, gleichzeitig, die vertragliche Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem gebuchten Termin, zu erbringen.
Die Anzahl der Betreuungsplätze ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Reservierungen ist der Zeitpunkt ihres Eingangs maßgeblich. Für den Fall der Überbuchung wird der Anfragende unverzüglich informiert.
3. Zahlung / Fälligkeit
Alle Preisangaben sind Bruttopreise.
Die Dienstleistungen sind 7 Tage vor dem vereinbarten Termin mittels Onlineüberweisung zu begleichen.
Ausnahmen stellen kurzfristige Reservierungen (1-2 Tage vor Beginn der Betreuung) dar. Hier kann der gesamte Betrag am gleichen Tag auf das Firmenkonto überwiesen oder vor Ort bar bezahlt werden. Im Falle der kurzfristigen Geldüberweisung ist eine Kopie oder einen Screenshot der Auftragsbestätigung der Bank vorzulegen.
4. Rücktritt / Abmeldung / Absage der Betreuung
Um den strukturierten Tagesablauf der Hunde zu garantieren, wird um pünktliches Erscheinen gebeten. Der Zeitpunkt des Erscheinens wird vorab immer nach Absprache festgelegt. Sollte dies nicht möglich sein oder der Termin nicht eingehalten werden können, muss die Information frühzeitig erfolgen.
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Leistungsempfänger einen zahlenden Ersatzkunden stellt.
Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor Beginn der Tagesbetreuung kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten (Abmeldung), und zwar in Textform (Whatsapp/SMS/E-Mail). Für die Frist ist der Zugang der Erklärung in Textform bei maßgeblich.
Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn der Urlaubsbetreuung kostenfrei von der Anmeldung zurücktreten (Abmeldung), und zwar in Textform (WhatsApp/SMS/E-Mail). Für die Frist ist der Zugang der Erklärung in Textform bei maßgeblich.
Bei kurzfristigerem Rücktritt des Leistungsempfängers, unabgemeldetem Nichterscheinen oder Betreuungsabbruch seitens des Kunden ist berechtigt, 100% der Kosten der Einheit zu verrechnen.
Änderungen der Reservierung sind nur bis 7 Tage vor Beginn der Betreuung möglich. Eine kurzfristige Verschiebung des Termines ist durch die begrenzte Anzahl der Betreuungsplätze nicht möglich.
5. Rücktritt des Leistungsgebers
Aggression: Anna Troppmair ist berechtigt, einem Hund, der ihr oder anderen Hunden mit Aggressionen gegenübertritt, die Betreuung zu verwehren. Eine schriftliche, transparente, ausführliche und ehrliche Angabe am Anmeldungsformular bei “Verhaltensauffälligkeiten” ist zwingend notwendig. Sollte dem nicht so sein, ist berechtigt, die Übernahme des Hundes zu verweigern.
Krankheit: Sollte der Termin seitens des Veranstalters aufgrund von Krankheit oder sonstigen Belangen des Hundes abgesagt werden, wird der bereits geleistete Rechnungsbetrag selbstverständlich zurückerstattet.
Läufigkeit: Läufige Hündinnen werden nicht zur Betreuung angenommen. Im Falle der Läufigkeit wird um die frühzeitige Stornierung der Hundebetreuung gebeten. Der bereits geleistete Rechnungsbetrag wird selbstverständlich zurückerstattet. Wird eine Hündin während der Betreuung läufig, wird die Hündin von der Betreuungsgruppe abgesondert und der Leistungsempfänger hat die Kosten des Mehraufwandes zu übernehmen (Einzelbetreuung).
Für jegliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Leistungsempfänger durch eine Absage oder Verlegung entstehen, kommt nicht auf, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. Ausschluss
Hunde, die nicht sozialisiert sind, andere Hunde in der Betreuungsgruppe mobben, Nachbarn durch unnötiges Bellen stören oder sonst nicht auf erzieherische Maßnahmen reagieren, werden von der Betreuung ausgeschlossen. Auch Hunde mit ansteckenden Krankheiten, Flohbefall oder anderen Gebrechen, welche die anderen Betreuungshunde gesundheitlich einschränken können, werden von der Betreuung ausgeschlossen. Eine Erstattung der bezahlten Gebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Hundehalter muss unverzüglich eine Abholung des Hundes organisieren. Sollte das dem Hundebesitzer nicht möglich sein, ist berechtigt, eine andere Unterbringung für den jeweiligen Hund zu veranlassen oder einen Mehraufwand für eine Einzelbetreuung zu verlangen. Die Kosten hierfür sind vom Hundebesitzer zu tragen.
Hunde, die nicht geimpft, entwurmt oder gechipt sind, werden nicht zur Hundebetreuung angenommen. Eine Kopie oder ein Foto des EU-Passes muss vorgelegt werden.
Im Anmeldeformular, welches vor der Betreuung von im Angebot angehängt wurde, müssen der letzte medizinische Vorfall, Krankheiten oder sonstige Gebrechen vor der Betreuung ausführlich und wahrheitsgemäß angegeben werden.
Für unkastrierte Rüden ist ein Aufpreis für den Mehraufwand für die Reinigung zu leisten.
7. Haftung
Die Haftung von ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von Hundeglück Zillertal auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Übergabe des Hundes zur Hundebetreuung erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Reservierung erkennt der Teilnehmer an, dass nach der Tierhaltungsverordnung und dem Tierschutzgesetz handelt und das Wohl der Tiere im Vordergrund steht.
Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (z. B. durch Zecken, Insekten, andere Hunde etc.) übernimmt , Anna Troppmair, keine Haftung. Die Leistungsempfänger werden ausdrücklich auf Möglichkeiten solcher Beeinträchtigungen oder Verletzungen hingewiesen.
Bei Eintritt des Todes eines älteren oder kranken Hundes, übernimmt , Anna Troppmair, keine Verantwortung oder Haftung. Der Dienstleistungsempfänger wird in diesem Fall direkt kontaktiert und weitere Maßnahmen werden besprochen.
Die Hundegruppen sind auf Verträglichkeiten abgestimmt, die Hunde sind durch das Rudelverhalten und den strukturierten Tagesablauf oft ruhig und ausgeglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich dennoch um Tiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.
haftet nicht für das Verhalten von Hunden vor, während oder nach der Betreuung. Für die Richtigkeit oder Funktionalität der Hundebetreuung übernimmt keine Haftung.
Für jegliche Schäden, die sich aus der Hundebetreuung ergeben könnten, ist nicht haftbar.
übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, gestohlene, beschädigte, verschmutzte oder sonst unbrauchbar gewordene Gegenstände (Spielzeug, Decken, Betten), Ausrüstungen oder Bekleidungsstücke des Leistungsempfängers.
übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privathunde, Diebstahl oder Sonstiges entstehen.
Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen, der Umgang mit den Hunden und das Gassigehen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Grundstück von Hollenzen 76, 6290 Mayrhofen, bei Spaziergängen in der Umgebung, sowie bei allen sonstigen Veranstaltungen, für die sich , Anna Troppmair, verantwortlich zeichnet.
Kommt es zu einem Unfall, kann es zur Leistungsfreiheit der Versicherung kommen. übernimmt in diesem Fall keine Haftung.
Eltern haften für ihre Kinder.
Hundebesitzer haften für ihre Hunde.
8. Haftungsfreistellung
Der Leistungsempfänger stellt von allen Ansprüchen dritter Personen oder Behörden frei, die diese gegen aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen des Leistungsempfängers geltend machen. behält sich vor, in diesem Fall personenbezogene Daten weiterzugeben.
9. Aufsichtspflicht
Die Hunde werden während der Betreuung untertags ständig beaufsichtigt. Wenn sich Spannungen oder Streitigkeiten ergeben, werden diese unterbunden/eingedämmt.
legt Wert auf die Rudelhaltung. Rudel können bei Unverträglichkeiten aufgeteilt werden. Ist der Hund überhaupt nicht verträglich mit Artgenossen, muss diese Information for Beginn der Betreuung mitgeteilt werden. Eine Einzelbetreuung ist nur nach Absprache möglich und mit Zusatzkosten verbunden.
In der Nacht befinden sich die Hunde in den Hundezimmern. Betreuungshunde können nach Absprache in Boxen oder auf Hundebetten schlafen. Jedem Betreuungshund steht eine Hundebox zur Verfügung. Diese Boxen werden von zur Verfügung gestellt. Auch Hundebetten von Lilipet können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf können Hundebetten oder Decken vom Leistungsempfänger mitgebracht werden. Die Hunde erhalten täglich frisches Wasser und das von dem Leistungsempfänger gestellte Futter.
Sobald der Hundebesitzer sich vor Ort befindet, trägt dieser, die Verantwortung für seinen Hund.
10. Verpflegung / Hygiene
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Verpflegung und Hygiene auf einfachstem Niveau erfolgen. Die Verpflegung des Hundes (Futter, Schlafplätze, Leckerlis, usw.) wird vom Leistungsempfänger selbst gestellt. Es besteht die Möglichkeit das Hundefutter für die Dauer der Betreuung bei Apollo’s Finest zu bestellen und zur Betreuung liefern zu lassen. Kosten hierfür werden vom Leistungsempfänger selbst getragen.
Sollte nicht genügend Verpflegung vorhanden sein, wird dies von bereitgestellt. Die Kosten dafür, muss der Leistungsempfänger am Ende der Betreuung begleichen.
11. Höhere Gewalt
Zur Sicherheit aller Hunde kann - im Falle höherer Gewalt (Unfall, Flohbefall, plötzliche ansteckende Krankheit eines Hundes, etc.) von der geplanten Betreuung abweichen oder die Betreuung vorübergehend oder endgültig beenden. Die Gesundheit der Hunde hat in jedem Fall Vorrang.
12. Persönliche Daten des Leistungsempfängers
Jeder Leistungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass er an bei der Erstanmeldung ein Anmeldeformular mit seinen Daten übergeben muss. Die in diesem Formular enthaltenen Daten werden nach dem Datenschutzgesetz verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.
13. Veröffentlichung von Fotomaterial
Um die Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, wird mit Hilfe von Fotos und Videos die Arbeit präsentiert. Dabei werden Bilder der Hunde (inkl. Namensnennung dieser) auf der Homepage, Facebook-Seite, Instagram oder in einem Zeitungsartikel abgebildet. Hiermit wird dem Inhaber von das Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial erteilt und das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke eingeräumt. Die Erlaubnis hierfür wird am Anmeldeformular gegeben und kann jederzeit widerrufen oder nicht erteilt werden.
14. Privathunde “Lilly” und “Hugo” und ggf. Pflegehunde
Bei befinden sich Privathunde und zeitweise auch Pflegehunde. Diese dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung und in Anwesenheit von Anna Troppmair gestreichelt oder angefasst werden. Das Füttern der Hunde ist verboten. Auch das Abmahnen oder Erziehen von anderen Betreuungshunden ist nicht erlaubt.
Während der Hundebetreuung laufen die Privathunde Lilly und Hugo, wie auch die Pflegehunde im Betreuungsrudel mit. Bei Unverträglichkeit werden diese vom Rudel separiert und halten sich in der privaten Wohnung von Anna Troppmair auf. In der privaten Wohnung ist der Zugang für Betreuungshunde nicht gestattet.
Eine Zusammenführung mit den Betreuungshunden wird nur von Anna Troppmair durchgeführt, wenn Sympathie und Verträglichkeit der Hunde vorhanden sind. Sollte die Verträglichkeit nicht gegeben sein, werden die Hunde vom Rudel getrennt gehalten.
15. Geltendes Recht / Gerichtsstand / Vertragssprache
Erfüllungsort ist der Sitz von . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
Der Teilnehmer kann nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen andere Kunden, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von vereinbart.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
16. Unwirksame Klauseln / Regelungslücken
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.