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Impressum:


HUNDEGLÜCK ZILLERTAL
+ 43 660 38 93 555
info@hundeglueck-zillertal.com
www.hundeglück-zillertal.com

 

Hollenzen 76
6290 Mayrhofen
Österreich

IBAN: AT52 3627 4000 0031 1845
BIC: RZTIAT22274

§ 1 Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Hundeglück Zillertal, Inhaberin Anna Troppmair (nachfolgend „Betreuerin"), und dem jeweiligen Hundehalter (nachfolgend „Hundehalter"). 
 

Sie gelten für alle angebotenen Dienstleistungen, insbesondere für die Tagesbetreuung, Urlaubsbetreuung sowie alle weiteren Betreuungsleistungen. 
 

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Hundehalters finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. 

Mit der Buchung einer Betreuung erkennt der Hundehalter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung verbindlich an. 

 

§ 2 Reservierung 

Eine Reservierungsanfrage kann ausschließlich in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail, WhatsApp oder SMS). 
 

Folgende Angaben sind bei der Reservierung erforderlich: 

  • Name und Anschrift des Hundehalters 

  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse 

  • Name des Hundes 

  • Alter, Geschlecht und Rasse 

  • gewünschter Betreuungszeitraum 

  • alle für die Betreuung relevanten Informationen (Gesundheitszustand, Medikamente, Allergien, Unverträglichkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten). 
     

Eine Reservierung gilt erst dann als verbindlich, wenn 

  • die vereinbarte Zahlung bzw. Anzahlung eingegangen ist und 

  • eine schriftliche Reservierungsbestätigung durch Hundeglück Zillertal per E-Mail versendet wurde. 
     

Ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht erst nach erfolgter Reservierungsbestätigung. 
 

Die Anzahl der Betreuungsplätze ist begrenzt. Die Vergabe erfolgt grundsätzlich nach Reihenfolge des Zahlungseingangs. 

 

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen 

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. 

Alle Preisangaben verstehen sich als Bruttopreise. 
 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag spätestens sieben Tage vor Betreuungsbeginn per Banküberweisung zu bezahlen. 
 

Bei kurzfristigen Buchungen (bis zwei Tage vor Betreuungsbeginn) kann die Zahlung nach Vereinbarung entweder 

  • per Sofortüberweisung oder 

  • bar bei Übergabe des Hundes 

erfolgen. 
 

Bei einer Überweisung am Betreuungstag ist der Zahlungsnachweis (z. B. Screenshot oder Überweisungsbestätigung) unaufgefordert vorzulegen. 
 

Gerät der Hundehalter mit der Zahlung in Verzug, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, die Betreuung bis zum vollständigen Zahlungseingang abzulehnen. 
 

§ 4 Rücktritt, Stornierung und Terminänderungen 

Eine kostenfreie Stornierung ist ausschließlich in Textform (E-Mail, WhatsApp oder SMS) möglich. 
 

Es gelten folgende Stornofristen: 

  • Tagesbetreuung: bis spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn 

  • Urlaubsbetreuung: bis spätestens sieben Tage vor Betreuungsbeginn 
     

Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung. 
 

Bei einer späteren Absage, einem unentschuldigten Nichterscheinen oder einem vorzeitigen Abbruch der Betreuung durch den Hundehalter wird der vereinbarte Betreuungspreis zu 100 % verrechnet. 
 

Für den entstandenen Verwaltungsaufwand wird im Falle einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 € einbehalten bzw. verrechnet. 
 

Stellt der Hundehalter einen geeigneten Ersatzkunden für denselben Zeitraum, kann nach vorheriger Zustimmung von Hundeglück Zillertal auf die Verrechnung der Stornokosten verzichtet werden. 
 

Terminverschiebungen sind grundsätzlich nur bis sieben Tage vor Betreuungsbeginn möglich und erfolgen ausschließlich nach Verfügbarkeit freier Betreuungsplätze. 

 

§ 5 Rücktritt durch Hundeglück Zillertal 

Hundeglück Zillertal ist berechtigt, eine Betreuung abzulehnen oder vorzeitig zu beenden, wenn 

  • unvollständige oder falsche Angaben im Anmeldeformular gemacht wurden, 

  • der Hund ein aggressives Verhalten gegenüber Menschen oder Hunden zeigt, 

  • wesentliche Verhaltensauffälligkeiten verschwiegen wurden, 

  • der Hund krank ist oder der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, 

  • der Hund die Sicherheit anderer Hunde oder Menschen gefährdet oder 

  • andere wichtige Gründe vorliegen, welche eine sichere Betreuung unmöglich machen. 


Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht betreut. Wird eine Hündin während der Betreuung läufig, erfolgt – sofern möglich – eine Einzelunterbringung gegen Aufpreis. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Hund unverzüglich vom Hundehalter abzuholen. 
 

Muss eine Betreuung aus Gründen abgesagt werden, die Hundeglück Zillertal zu vertreten hat (z. B. Krankheit der Betreuerin), werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet. 
 

Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Unterkunfts-, Verdienst- oder sonstigen Folgekosten, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. 
 

§ 6 Voraussetzungen für die Betreuung / Ausschluss von der Betreuung 

Die Betreuung erfolgt ausschließlich unter der Voraussetzung, dass der Hund gesund und für die Betreuung in einer Hundegruppe geeignet ist. 
 

Von der Betreuung ausgeschlossen sind insbesondere Hunde, 

  • die nicht gechipt sind, 

  • die nicht über einen gültigen EU-Heimtierausweis verfügen, 

  • deren erforderlicher Impfschutz nicht vollständig vorhanden ist, 

  • die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche besteht, 

  • die von Parasiten (z. B. Flöhen oder Würmern) befallen sind, 

  • die läufig sind 

  • die aufgrund ihres Gesundheitszustandes eine Gefahr für andere Hunde oder Menschen darstellen können. 
     

Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche bekannten Erkrankungen, Allergien, Futtermittelunverträglichkeiten, Verletzungen, Medikamentengaben sowie Verhaltensauffälligkeiten vor Betreuungsbeginn vollständig und wahrheitsgemäß im Anmeldeformular anzugeben. 
 

Hierzu zählen insbesondere: 

  • Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Hunden, 

  • Probleme bei Hundebegegnungen, 

  • Jagdverhalten, 

  • Ausbruchstendenzen, 

  • Trennungsstress, 

  • Unsicherheiten oder Ängste, 

  • Beißvorfälle, 

  • übermäßiges Bellen, 

  • Markierverhalten sowie 

  • sonstige Besonderheiten, die für eine sichere Betreuung relevant sind. 
     

Werden wesentliche Informationen verschwiegen oder bewusst falsch angegeben, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, die Betreuung jederzeit abzubrechen oder abzulehnen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht rückerstattet. 
 

Der Hundehalter verpflichtet sich außerdem, Änderungen des Gesundheitszustandes oder des Verhaltens seines Hundes bis unmittelbar vor Betreuungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen. 
 

Für unkastrierte Rüden wird aufgrund des erhöhten Betreuungs- und Reinigungsaufwandes ein Aufpreis verrechnet. 
 

Ist aufgrund des Verhaltens oder des Gesundheitszustandes eine Gruppenbetreuung nicht möglich, kann – nach Verfügbarkeit – eine Einzelbetreuung gegen Aufpreis vereinbart werden. 

 

§ 7 Haftung 

Hundeglück Zillertal verpflichtet sich, sämtliche Hunde mit größtmöglicher Sorgfalt zu betreuen und deren Wohl jederzeit in den Mittelpunkt zu stellen. 
 

Der Hundehalter nimmt jedoch ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Umgang mit Hunden trotz sorgfältiger Betreuung mit einem natürlichen Restrisiko verbunden ist. 

Insbesondere kann es trotz sorgfältiger Gruppenzusammenstellung zu spiel- oder rangordnungsbedingten Auseinandersetzungen zwischen Hunden kommen. Verletzungen können auch bei sorgfältiger Beaufsichtigung nicht vollständig ausgeschlossen werden. 
 

Sollte während der Betreuung eine tierärztliche Behandlung erforderlich werden, wird diese unverzüglich veranlasst. Ist der im Anmeldeformular angegebene Tierarzt nicht erreichbar oder aufgrund der Dringlichkeit nicht zeitnah verfügbar, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, einen anderen Tierarzt aufzusuchen. 
 

Die Kosten der tierärztlichen Behandlung, Medikamente sowie gegebenenfalls notwendiger Transporte trägt der Hundehalter, sofern die Behandlung nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Betreuerin verursacht wurde. 
 

Hundeglück Zillertal haftet ausschließlich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. 
 

Keine Haftung besteht insbesondere für 

  • Verletzungen durch andere Hunde, 

  • Zecken-, Insekten- oder Parasitenbefall, 

  • Erkrankungen trotz Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, 

  • alters- oder krankheitsbedingte gesundheitliche Verschlechterungen, 

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände (z. B. Leinen, Halsbänder, Brustgeschirre, Hundebetten, Decken oder Spielzeug), 

  • Schäden, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Hundehalters entstehen. 
     

Für ältere oder chronisch kranke Hunde übernimmt Hundeglück Zillertal keine Haftung für krankheitsbedingte Verschlechterungen oder ein natürliches Versterben während der Betreuung. 
 

Das Betreten des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Hundehalter haften für ihre Hunde, Eltern für ihre Kinder. 

 

§ 8 Haftungsfreistellung 

Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die sein Hund gegenüber Dritten, anderen Hunden oder Sachen verursacht. 
 

Der Hundehalter stellt Hundeglück Zillertal von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund unrichtiger Angaben, eines schuldhaften Verhaltens des Hundehalters oder des Verhaltens seines Hundes gegen Hundeglück Zillertal geltend gemacht werden. 
 

Soweit dies zur Abwehr oder Durchsetzung solcher Ansprüche erforderlich ist, erklärt sich der Hundehalter mit der Weitergabe der hierfür notwendigen personenbezogenen Daten an Behörden, Versicherungen oder Rechtsvertreter einverstanden. 

 

§ 9 Betreuung und Aufsicht 

Die Hunde werden während der gesamten Betreuungszeit mit größtmöglicher Sorgfalt betreut. 

Tagsüber erfolgt eine laufende Beaufsichtigung der Hunde. Die Hunde verbringen den Tag in sorgfältig zusammengestellten Gruppen mit ausreichend Beschäftigung, Spaziergängen, Ruhephasen und Sozialkontakten. 
 

Die Gruppeneinteilung erfolgt ausschließlich nach Ermessen der Betreuerin unter Berücksichtigung von Alter, Größe, Temperament und Verträglichkeit der Hunde. 

Bei auftretenden Spannungen, Mobbing oder aggressivem Verhalten greift die Betreuerin umgehend ein und trifft die notwendigen Maßnahmen zum Schutz aller Hunde. 

Nachts schlafen die Hunde – sofern nichts anderes vereinbart wurde – gemeinsam mit passenden Artgenossen in den vorgesehenen Hundezimmern. 
 

Kann ein Hund nicht alleine bleiben oder benötigt aufgrund seines Verhaltens oder Gesundheitszustandes eine Einzelunterbringung, ist dies vor Betreuungsbeginn bekanntzugeben. Eine Einzelunterbringung ist nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. 
 

Jeder Hund erhält jederzeit Zugang zu frischem Trinkwasser. Das Futter wird entsprechend den Angaben des Hundehalters und dem übermittelten Fütterungsplan verabreicht. 

Sobald sich der Hundehalter auf dem Betriebsgelände befindet und sein Hund an ihn übergeben wurde, geht die Aufsichtspflicht wieder auf den Hundehalter über. 
 

§ 10 Verpflegung und Hygiene 

Das für die Betreuung benötigte Futter ist vom Hundehalter für die gesamte Betreuungsdauer in ausreichender Menge bereitzustellen. 
 

Vor Beginn der Betreuung ist ein schriftlicher Fütterungsplan (Anmeldeformular) mit folgenden Angaben zu übermitteln: 

  • Futtersorte 

  • Fütterungszeiten 

  • genaue Futtermengen 

  • besondere Fütterungshinweise 

  • Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten 
     

Der Hundehalter ist verpflichtet, ausschließlich geeignetes und hygienisch einwandfreies Futter bereitzustellen. 
 

Nicht artgerechte Lebensmittel oder Snacks werden von Hundeglück Zillertal nicht verfüttert. Hierzu zählen insbesondere gekochte Knochen (z. B. Hühnerkeulen), Brot mit Aufstrich, stark gewürzte Speisen, zuckerhaltige Hundesnacks sowie vergleichbare ungeeignete Lebensmittel. 
 

Während der Betreuung stellt Hundeglück Zillertal eine Auswahl hochwertiger, artgerechter Leckerlis zur Verfügung. Auch für Hunde mit Allergien oder Futtermittelunverträglichkeiten stehen – nach vorheriger Bekanntgabe – geeignete Alternativen bereit. 
 

Benötigt ein Hund Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel oder eine besondere Diät, sind diese vom Hundehalter in ausreichender Menge mitzubringen. Die Medikamente werden ausschließlich gemäß den schriftlichen Anweisungen des Hundehalters verabreicht. Die Zustimmung zur Medikamentengabe erfolgt mit dem Anmeldeformular. 
 

Sollte das mitgebrachte Futter während der Betreuung nicht ausreichen, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, geeignetes Ersatzfutter zu beschaffen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dem Hundehalter zum Einkaufspreis verrechnet. 
 

Bei der Urlaubsbetreuung besteht außerdem die Möglichkeit, Hundefutter über den Kooperationspartner Apollo's Finest, 6290 Mayrhofen, direkt zur Betreuung liefern zu lassen. Bestellungen müssen spätestens drei Wochen vor Betreuungsbeginn erfolgen. 
 

Hundeglück Zillertal legt großen Wert auf Sauberkeit und Hygiene. Schlafplätze, Futter- und Wassernäpfe sowie Aufenthaltsbereiche werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.  


§ 10a Notfallversorgung 

Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Hundeglück Zillertal im Falle eines medizinischen Notfalls unverzüglich einen Tierarzt oder eine Tierklinik aufsucht, sofern der Hundehalter oder die im Anmeldeformular angegebene Notfallkontaktperson nicht rechtzeitig erreichbar ist. 
 

Ist aufgrund der Einschätzung des behandelnden Tierarztes eine sofortige medizinische Behandlung oder ein Eingriff erforderlich, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, dieser Behandlung im Interesse des Tierwohls zuzustimmen. 
 

Sämtliche Kosten für tierärztliche Behandlungen, Medikamente, Untersuchungen, Transporte oder sonstige notwendige Maßnahmen trägt der Hundehalter, sofern diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Hundeglück Zillertal verursacht wurden. 

 

§ 10b Notfallkontakt 

Der Hundehalter verpflichtet sich, im Anmeldeformular mindestens eine während der Betreuungszeit erreichbare Notfallkontaktperson bekanntzugeben. 
 

Ändern sich Telefonnummern oder andere Kontaktdaten vor Beginn oder während der Betreuung, sind diese Hundeglück Zillertal unverzüglich mitzuteilen. 

 

§ 10c Beschädigungen durch Betreuungshunde 

Der Hundehalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sein Hund schuldhaft an Gebäuden, Einrichtungen, Zäunen, Hundeboxen, Inventar oder sonstigem Eigentum von Hundeglück Zillertal verursacht. 
 

Ebenso haftet der Hundehalter für Schäden, die sein Hund gegenüber Dritten oder anderen Betreuungshunden verursacht, soweit hierfür eine gesetzliche Haftung besteht. 

 

§ 10d Bring- und Abholzeiten 

Die vereinbarten Bring- und Abholzeiten sind einzuhalten. 

Verspätungen sind Hundeglück Zillertal so früh wie möglich telefonisch oder schriftlich mitzuteilen. 
 

Erfolgt die Abholung ohne vorherige Absprache mehr als 30 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, für den entstandenen Mehraufwand eine zusätzliche Betreuungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu verrechnen. 

 

§ 10e Nicht abgeholte Hunde 

Kann ein Hund nach Beendigung der Betreuung nicht abgeholt werden und sind weder der Hundehalter noch die angegebene Notfallkontaktperson erreichbar, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, den Hund weiterhin zu betreuen oder erforderlichenfalls anderweitig unterzubringen. 
 

Die dadurch entstehenden Kosten und der zusätzliche Betreuungsaufwand sind vom Hundehalter zu tragen. 

 

§ 10f Spaziergänge und Transport 

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund während der Betreuung Spaziergänge außerhalb des Betriebsgeländes unternimmt. 
 

Ebenso erklärt sich der Hundehalter damit einverstanden, dass der Hund – soweit dies für die Betreuung oder im Notfall erforderlich ist – im Fahrzeug von Hundeglück Zillertal transportiert wird (z. B. zu Spaziergängen, Tierarztbesuchen oder im Notfall). 
 

Der Transport erfolgt unter Einhaltung der geltenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen. 

 

§ 10g Zecken und Parasiten 

Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann ein Befall mit Zecken oder anderen Parasiten während Spaziergängen oder Aufenthalten im Freien nicht vollständig ausgeschlossen werden. 

Hundeglück Zillertal übernimmt hierfür keine Haftung. 
 

Es wird empfohlen, den Hund entsprechend tierärztlich gegen Zecken und Parasiten zu schützen. 

 

§ 10h Halsband und Sicherheitsgeschirr 

Der Hundehalter bestätigt, dass das zur Betreuung mitgebrachte Halsband oder Brustgeschirr funktionstüchtig, ausreichend stabil und passend eingestellt ist. 

Für besonders ängstliche oder unsichere Hunde wird ausdrücklich die Verwendung eines Sicherheitsgeschirrs empfohlen. 
 

Hundeglück Zillertal behält sich vor, die Betreuung abzulehnen, wenn die Ausrüstung des Hundes nicht den Sicherheitsanforderungen entspricht. 

 

§ 10i Zusammenstellung der Hundegruppen 

Die Einteilung der Hunde in Betreuungsgruppen erfolgt ausschließlich nach Ermessen von Hundeglück Zillertal. 
 

Entscheidend sind insbesondere Alter, Größe, Geschlecht, Temperament, Gesundheitszustand sowie die Verträglichkeit der Hunde untereinander. 

Ein Anspruch auf die Betreuung in einer bestimmten Hundegruppe besteht nicht. 

 

§ 11 Höhere Gewalt 

Kann die Betreuung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Epidemien oder sonstige außergewöhnliche Umstände) nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, ist Hundeglück Zillertal berechtigt, die Betreuung abzuändern, zu unterbrechen oder abzusagen. 
 

Ebenso können kurzfristige Maßnahmen erforderlich werden, wenn dies zum Schutz der betreuten Hunde notwendig ist (z. B. bei einem plötzlichen Krankheitsausbruch oder einem Parasitenbefall innerhalb der Hundegruppe). 
 

Bereits bezahlte, jedoch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig rückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen – soweit gesetzlich zulässig – nicht. 

 

§ 12 Datenschutz 

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Hundebetreuung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. 
 

Die Verarbeitung erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz. 
 

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Tierärzte, Behörden oder Versicherungen). 
 

Der Hundehalter verpflichtet sich, sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen und Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich bekanntzugeben. 

 

§ 13 Foto- und Videoaufnahmen 

Während der Betreuung können Fotos und Videos der Hunde angefertigt werden. 

Diese dienen insbesondere 

  • der Information der Hundehalter (z. B. über WhatsApp), 

  • der Dokumentation der Betreuung sowie 

  • der Öffentlichkeitsarbeit von Hundeglück Zillertal (Homepage, Facebook, Instagram oder vergleichbare Medien). 
     

Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit vorheriger Einwilligung des Hundehalters im Anmeldeformular. 
 

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Aus einem Widerruf entstehen dem Hundehalter keinerlei Nachteile hinsichtlich der Betreuung. 
 

§ 13a Veröffentlichung von Foto- und Videomaterial 

Personenbezogene Daten des Hundehalters werden im Zusammenhang mit veröffentlichten Fotos oder Videos nicht bekannt gegeben. 
 

Die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ein Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits erfolgte Veröffentlichungen und berührt die Betreuung des Hundes nicht. 

 

§ 13b Datenschutz bei Kommunikation 

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass organisatorische Informationen zur Betreuung (z. B. Terminabsprachen, Fotos oder Videos des Hundes sowie wichtige Mitteilungen) über WhatsApp, SMS oder E-Mail übermittelt werden dürfen. 
 

Hundeglück Zillertal achtet auf einen sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten und verarbeitet diese ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. 

 

§ 14 Verhalten auf dem Betriebsgelände 

Auf dem Betriebsgelände befinden sich neben Betreuungshunden auch die Privathunde von Hundeglück Zillertal sowie gegebenenfalls Pflegehunde. 
 

Das Betreten des Grundstückes ist ausschließlich nach Aufforderung durch die Betreuerin gestattet. 
 

Das eigenständige Öffnen von Toren, Türen oder Hundezimmern ist untersagt. 
 

Das Anfassen, Füttern oder Erziehen fremder Hunde ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betreuerin erlaubt. 
 

Die Zusammenführung der Hunde erfolgt ausschließlich durch die Betreuerin. 
 

Während der Zusammenführung werden Hundehalter gebeten, den Sichtbereich zu verlassen, damit diese möglichst ruhig und stressfrei erfolgen kann. 
 

Eltern haften für ihre Kinder. Hundehalter haften für ihre Hunde. 

 

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. 
 

Erfüllungsort ist der Sitz von Hundeglück Zillertal in Mayrhofen. 
 

Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Hundeglück Zillertal als vereinbart. 
 

Die Vertragssprache ist Deutsch. 

 

§ 16 Schlussbestimmungen 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 
 

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 
 

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. 

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

 

Stand: Juli 2026 

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