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Impressum:


HUNDEGLÜCK ZILLERTAL
+ 43 660 38 93 555
info@hundeglueck-zillertal.com
www.hundeglück-zillertal.com

 

Hollenzen 76
6290 Mayrhofen
Österreich

IBAN: AT52 3627 4000 0031 1845
BIC: RZTIAT22274

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)  
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1. Anwendungsbereich 

  

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Hundeglück  Zillertal, geführt von Anna Troppmair, Hollenzen 76, 6290 Mayrhofen und dem Dienstleistungsempfänger  (Kunde). Diese beziehen sich auf sämtliche Angebote und Veranstaltungen, für die sich Hundeglück  Zillertal, Anna Troppmair, verantwortlich zeichnet. 

Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des  Dienstleistungsempfängers haben keine Geltung. 

Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Es gelten  die bei der Reservierung jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von . 

2. Reservierung / Anmeldung 

  

Die Reservierung seitens des Leistungsempfängers kann nur in Textform (unter der Nummer 0660 38 93  555 per SMS/WhatsApp oder per E-Mail info@hundeglueck-zillertal.com) mit vollständiger Angabe des  Namens des Hundebesitzers und dessen Adresse und Telefonnummer, sowie vollständigen Angaben über  den zu betreuenden Hund erfolgen. Verbindlich wird die Reservierung erst nach der Leistung der  Anzahlung mittels Onlineüberweisung.  

Nachdem die Anzahlung eingegangen ist, erhaltet der Leistungsempfänger eine Reservierungsbestätigung  in Textform (E-Mail) von , Anna Troppmair. Mit dem Vertragsabschluss verpflichtet sich , Anna Troppmair, gleichzeitig, die vertragliche Dienstleistung zu einem bestimmten  Zeitpunkt, nämlich dem gebuchten Termin, zu erbringen. 

Die Anzahl der Betreuungsplätze ist begrenzt. Für die Berücksichtigung der Reservierungen ist der  Zeitpunkt ihres Eingangs maßgeblich. Für den Fall der Überbuchung wird der Anfragende unverzüglich  informiert. 

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3. Zahlung / Fälligkeit 

Alle Preisangaben sind Bruttopreise.  

Die Dienstleistungen sind 7 Tage vor dem vereinbarten Termin mittels Onlineüberweisung zu begleichen. 

Ausnahmen stellen kurzfristige Reservierungen (1-2 Tage vor Beginn der Betreuung) dar. Hier kann der  gesamte Betrag am gleichen Tag auf das Firmenkonto überwiesen oder vor Ort bar bezahlt werden. Im  Falle der kurzfristigen Geldüberweisung ist eine Kopie oder einen Screenshot der Auftragsbestätigung der  Bank vorzulegen.  

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4. Rücktritt / Abmeldung / Absage der Betreuung  

Um den strukturierten Tagesablauf der Hunde zu garantieren, wird um pünktliches Erscheinen gebeten.  Der Zeitpunkt des Erscheinens wird vorab immer nach Absprache festgelegt. Sollte dies nicht möglich sein  oder der Termin nicht eingehalten werden können, muss die Information frühzeitig erfolgen.  

Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Leistungsempfänger einen zahlenden  Ersatzkunden stellt.  

Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor Beginn der Tagesbetreuung kostenfrei von der Anmeldung  zurücktreten (Abmeldung), und zwar in Textform (Whatsapp/SMS/E-Mail). Für die Frist ist der Zugang der  Erklärung in Textform bei  maßgeblich. 

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Der Teilnehmer kann bis 7 Tage vor Beginn der Urlaubsbetreuung kostenfrei von der Anmeldung  zurücktreten (Abmeldung), und zwar in Textform (WhatsApp/SMS/E-Mail). Für die Frist ist der Zugang der  Erklärung in Textform bei  maßgeblich.  

Bei kurzfristigerem Rücktritt des Leistungsempfängers, unabgemeldetem Nichterscheinen oder  Betreuungsabbruch seitens des Kunden ist  berechtigt, 100% der Kosten der Einheit zu  verrechnen.  

Änderungen der Reservierung sind nur bis 7 Tage vor Beginn der Betreuung möglich. Eine kurzfristige  Verschiebung des Termines ist durch die begrenzte Anzahl der Betreuungsplätze nicht möglich.  

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5. Rücktritt des Leistungsgebers 

Aggression: Anna Troppmair ist berechtigt, einem Hund, der ihr oder anderen Hunden mit Aggressionen  gegenübertritt, die Betreuung zu verwehren. Eine schriftliche, transparente, ausführliche und ehrliche  Angabe am Anmeldungsformular bei “Verhaltensauffälligkeiten” ist zwingend notwendig. Sollte dem nicht  so sein, ist  berechtigt, die Übernahme des Hundes zu verweigern.  
 

Krankheit: Sollte der Termin seitens des Veranstalters aufgrund von Krankheit oder sonstigen Belangen  des Hundes abgesagt werden, wird der bereits geleistete Rechnungsbetrag selbstverständlich  zurückerstattet. 
 

Läufigkeit: Läufige Hündinnen werden nicht zur Betreuung angenommen. Im Falle der Läufigkeit wird um  die frühzeitige Stornierung der Hundebetreuung gebeten. Der bereits geleistete Rechnungsbetrag wird  selbstverständlich zurückerstattet. Wird eine Hündin während der Betreuung läufig, wird die Hündin von der  Betreuungsgruppe abgesondert und der Leistungsempfänger hat die Kosten des Mehraufwandes zu  übernehmen (Einzelbetreuung). 
 

Für jegliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Leistungsempfänger durch eine Absage oder  Verlegung entstehen, kommt  nicht auf, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe  Fahrlässigkeit vor.

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6. Ausschluss  

Hunde, die nicht sozialisiert sind, andere Hunde in der Betreuungsgruppe mobben, Nachbarn durch  unnötiges Bellen stören oder sonst nicht auf erzieherische Maßnahmen reagieren, werden von der  Betreuung ausgeschlossen. Auch Hunde mit ansteckenden Krankheiten, Flohbefall oder anderen  Gebrechen, welche die anderen Betreuungshunde gesundheitlich einschränken können, werden von der  Betreuung ausgeschlossen. Eine Erstattung der bezahlten Gebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der  Hundehalter muss unverzüglich eine Abholung des Hundes organisieren. Sollte das dem Hundebesitzer  nicht möglich sein, ist  berechtigt, eine andere Unterbringung für den jeweiligen Hund  zu veranlassen oder einen Mehraufwand für eine Einzelbetreuung zu verlangen. Die Kosten hierfür sind  vom Hundebesitzer zu tragen.  

Hunde, die nicht geimpft, entwurmt oder gechipt sind, werden nicht zur Hundebetreuung angenommen.  Eine Kopie oder ein Foto des EU-Passes muss vorgelegt werden. 

Im Anmeldeformular, welches vor der Betreuung von  im Angebot angehängt wurde,  müssen der letzte medizinische Vorfall, Krankheiten oder sonstige Gebrechen vor der Betreuung  ausführlich und wahrheitsgemäß angegeben werden. 

Für unkastrierte Rüden ist ein Aufpreis für den Mehraufwand für die Reinigung zu leisten.  


7. Haftung 

Die Haftung von  ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober  Fahrlässigkeit beruht. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung von Hundeglück  Zillertal auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.  

Die Übergabe des Hundes zur Hundebetreuung erfolgt auf eigenes Risiko. Mit der Reservierung erkennt  der Teilnehmer an, dass  nach der Tierhaltungsverordnung und dem Tierschutzgesetz  handelt und das Wohl der Tiere im Vordergrund steht.

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Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (z. B. durch Zecken, Insekten, andere  Hunde etc.) übernimmt , Anna Troppmair, keine Haftung. Die Leistungsempfänger  werden ausdrücklich auf Möglichkeiten solcher Beeinträchtigungen oder Verletzungen hingewiesen. 

Bei Eintritt des Todes eines älteren oder kranken Hundes, übernimmt , Anna  Troppmair, keine Verantwortung oder Haftung. Der Dienstleistungsempfänger wird in diesem Fall direkt  kontaktiert und weitere Maßnahmen werden besprochen. 

Die Hundegruppen sind auf Verträglichkeiten abgestimmt, die Hunde sind durch das Rudelverhalten und  den strukturierten Tagesablauf oft ruhig und ausgeglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich  dennoch um Tiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind.  

 haftet nicht für das Verhalten von Hunden vor, während oder nach der Betreuung.  Für die Richtigkeit oder Funktionalität der Hundebetreuung übernimmt  keine Haftung.  

Für jegliche Schäden, die sich aus der Hundebetreuung ergeben könnten, ist  nicht  haftbar.  

 übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, gestohlene, beschädigte,  verschmutzte oder sonst unbrauchbar gewordene Gegenstände (Spielzeug, Decken, Betten),  Ausrüstungen oder Bekleidungsstücke des Leistungsempfängers. 

 übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen,  insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder  Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privathunde, Diebstahl oder Sonstiges entstehen.  

Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen, der Umgang mit den Hunden und das  Gassigehen erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Grundstück von Hollenzen 76, 6290  Mayrhofen, bei Spaziergängen in der Umgebung, sowie bei allen sonstigen Veranstaltungen, für die sich  , Anna Troppmair, verantwortlich zeichnet.  

Kommt es zu einem Unfall, kann es zur Leistungsfreiheit der Versicherung kommen.   übernimmt in diesem Fall keine Haftung.  

Eltern haften für ihre Kinder.

Hundebesitzer haften für ihre Hunde. 

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8. Haftungsfreistellung 

Der Leistungsempfänger stellt  von allen Ansprüchen dritter Personen oder Behörden  frei, die diese gegen  aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen  des Leistungsempfängers geltend machen.  behält sich vor, in diesem Fall  personenbezogene Daten weiterzugeben. 

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9. Aufsichtspflicht 

Die Hunde werden während der Betreuung untertags ständig beaufsichtigt. Wenn sich Spannungen oder  Streitigkeiten ergeben, werden diese unterbunden/eingedämmt.  

 legt Wert auf die Rudelhaltung. Rudel können bei Unverträglichkeiten aufgeteilt  werden. Ist der Hund überhaupt nicht verträglich mit Artgenossen, muss diese Information for Beginn der  Betreuung mitgeteilt werden. Eine Einzelbetreuung ist nur nach Absprache möglich und mit Zusatzkosten  verbunden. 

In der Nacht befinden sich die Hunde in den Hundezimmern. Betreuungshunde können nach Absprache in  Boxen oder auf Hundebetten schlafen. Jedem Betreuungshund steht eine Hundebox zur Verfügung. Diese  Boxen werden von  zur Verfügung gestellt. Auch Hundebetten von Lilipet können auf  Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bei Bedarf können Hundebetten oder Decken vom  Leistungsempfänger mitgebracht werden. Die Hunde erhalten täglich frisches Wasser und das von dem  Leistungsempfänger gestellte Futter. 

Sobald der Hundebesitzer sich vor Ort befindet, trägt dieser, die Verantwortung für seinen Hund.  

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10. Verpflegung / Hygiene 

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Verpflegung und Hygiene auf einfachstem Niveau  erfolgen. Die Verpflegung des Hundes (Futter, Schlafplätze, Leckerlis, usw.) wird vom Leistungsempfänger  selbst gestellt. Es besteht die Möglichkeit das Hundefutter für die Dauer der Betreuung bei Apollo’s Finest  zu bestellen und zur Betreuung liefern zu lassen. Kosten hierfür werden vom Leistungsempfänger selbst  getragen.  

Sollte nicht genügend Verpflegung vorhanden sein, wird dies von  bereitgestellt. Die  Kosten dafür, muss der Leistungsempfänger am Ende der Betreuung begleichen. 

11. Höhere Gewalt 

  

Zur Sicherheit aller Hunde kann  - im Falle höherer Gewalt (Unfall, Flohbefall, plötzliche  ansteckende Krankheit eines Hundes, etc.) von der geplanten Betreuung abweichen oder die Betreuung  vorübergehend oder endgültig beenden. Die Gesundheit der Hunde hat in jedem Fall Vorrang. 

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12. Persönliche Daten des Leistungsempfängers  

Jeder Leistungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass er an bei der  Erstanmeldung ein Anmeldeformular mit seinen Daten übergeben muss. Die in diesem Formular  enthaltenen Daten werden nach dem Datenschutzgesetz verwahrt und nicht an Dritte weitergegeben. Die  Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.  

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13. Veröffentlichung von Fotomaterial 

Um die Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, wird mit Hilfe von Fotos und Videos die Arbeit präsentiert.  Dabei werden Bilder der Hunde (inkl. Namensnennung dieser) auf der Homepage, Facebook-Seite,  Instagram oder in einem Zeitungsartikel abgebildet. Hiermit wird dem Inhaber von  das  Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial erteilt und das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke eingeräumt. Die Erlaubnis hierfür wird am Anmeldeformular  gegeben und kann jederzeit widerrufen oder nicht erteilt werden. 

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14. Privathunde “Lilly” und “Hugo” und ggf. Pflegehunde 

Bei  befinden sich Privathunde und zeitweise auch Pflegehunde. Diese dürfen nur mit  ausdrücklicher Zustimmung und in Anwesenheit von Anna Troppmair gestreichelt oder angefasst werden.  Das Füttern der Hunde ist verboten. Auch das Abmahnen oder Erziehen von anderen Betreuungshunden  ist nicht erlaubt.  

Während der Hundebetreuung laufen die Privathunde Lilly und Hugo, wie auch die Pflegehunde im  Betreuungsrudel mit. Bei Unverträglichkeit werden diese vom Rudel separiert und halten sich in der  privaten Wohnung von Anna Troppmair auf. In der privaten Wohnung ist der Zugang für Betreuungshunde  nicht gestattet.  

Eine Zusammenführung mit den Betreuungshunden wird nur von Anna Troppmair durchgeführt, wenn  Sympathie und Verträglichkeit der Hunde vorhanden sind. Sollte die Verträglichkeit nicht gegeben sein,  werden die Hunde vom Rudel getrennt gehalten. 

 
15. Geltendes Recht / Gerichtsstand / Vertragssprache 

Erfüllungsort ist der Sitz von . Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.  

Der Teilnehmer kann  nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen gegen andere Kunden,  juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder  gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum  Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von  vereinbart.  

Die Vertragssprache ist Deutsch.

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16. Unwirksame Klauseln / Regelungslücken 

  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder  ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen  Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. von Lücken soll eine  angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am  nächsten kommt.

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